Unsere kennzeichenrechtliche Beratung umfasst neben Marken auch Werktitel, Domains und Unternehmenskennzeichen, d. h. Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Bezeichnung von Unternehmens- oder Geschäftsbetrieben dienen.
Durch Titelschutz werden Namen von Druckschriften, Film- und Ton- sowie Bühnenwerken geschützt. Der Schutz entsteht durch Benutzung, und bereits vor der Benutzung können wir durch eine Titelschutzanzeige den Zeitrang für Ihren Werktitel für Sie sichern, sofern innerhalb angemessener Frist eine tatsächliche Benutzung des Titels erfolgt.
Eine Internet-Domain ist eine spezifische Internet-Adresse, die aus dem wichtigeren Domainnamen (z. B. dr-stark) und einer nachgestellten Domainkennung (z. B. .de) besteht. Da Domains häufig entsprechend fremder Unternehmensnamen oder Marken gewählt werden, können Schutzrechte Dritter durch die Domainnutzung verletzt werden.
In allen kollisionsrelevanten Fragen, auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Dabei diskutieren wir mit Ihnen einen parallelen Markenschutz, um ggf. die Rechtsverfolgung zu vereinfachen.