Durch den Halbleiterschutz werden dreidimensionale Strukturen (Topographien) mehrschichtiger mikroelektronischer Halbleiter unter Schutz gestellt. Neben Deutschland ist ein Halbleiterschutz auch in weiteren Staaten der Welt möglich.
Für den Schutz Ihrer Entwicklungsleistung vor Nachbildung ist der Halbleiterschutz für die Absicherung Ihrer geschäftlichen Interessen ein wichtiges und effektives Instrument im gewerblichen Rechtsschutz.
Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir Konzepte für die Erstellung der Unterlagen zur Identifizierung oder Veranschaulichung der zu schützenden Halbleitererzeugnisse, und wir vertreten Sie sowohl bei der Durchführung von Anmeldungen als auch bei Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt.