Gutes Design und ein einprägsames Erscheinungsbild sind heute im Wettbewerb von besonderer Bedeutung. Durch eingetragene Designs können sowohl zwei- als auch dreidimensionale Formen und Designs nicht nur von Produkten, sondern auch von Produktverpackungen, geschützt werden.
Ein Designschutz ist dabei nahezu weltweit möglich. Neben nationalen Schutzrechten oder einem Schutz für die EU-Staaten ist auch ein Designschutz für beliebige Mitgliedsstaaten verschiedener internationaler Abkommen möglich.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Designschutz durch eine Marke, insbesondere durch eine dreidimensionale Marke, erlangt werden.
Zu unseren Tätigkeiten gehören vorbereitende Recherchen und die Optimierung der einzureichenden Musterdarstellungen. Weiterhin führen wir für Sie u.a. auch DE- und EU-Nichtigkeitsverfahren durch.