Sortenschutz

Durch einen Sortenschutz können nicht nur neue Pflanzensorten, sondern auch deren eintragungsfähige Bezeichnungen registerrechtlich geschützt werden. Damit hat der Sortenschutzinhaber das alleinige Recht, sowohl die Erzeugung als auch den Vertrieb des entsprechenden Vermehrungsguts (Saatgut bzw. Stecklinge) gewerbsmäßig zu betreiben.

Ergänzend zu dem hieraus resultierenden Schutz der Sortenbezeichnung durch den Sortenschutz ist ggf. auch ein Markenschutz möglich.

Sowohl rein national im In- oder Ausland als auch für eine Staatengruppe, wie z. B. die Europäische Union, betreuen und unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Sortenschutz für Ihre Neuzüchtungen und bei Prüfungs- und eventuellen Verletzungsverfahren.