Technische Erfindungen können nahezu weltweit als Patent geschützt werden. In einigen Staaten einschließlich Deutschland ist auch ein Schutz als Gebrauchsmuster möglich, das oft auch als kleines Patent
bezeichnet wird.
Hierdurch wird Ihr Marktvorsprung durch Schutz vor Nachahmung gesichert und Ihre Verkaufsargumentation unterstützt. Dabei betreuen und unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei der Absicherung ausländischer Absatzmärkte. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören von vorbereitenden Recherchen über das Ausarbeiten von vollständigen Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen auch die Betreuung der Prüfungs- und Erteilungsverfahren bis hin zur Durchführung von Einspruchs-, Nichtigkeits- und Löschungsverfahren.